Krankenkassen übernehmen bis zu 100% für deinen Online Yoga Kurs

Hier erfährst du, wie deine Krankenkasse einfach die Kosten für deinen Online Yoga Kurs übernimmt und welche Kurse genau bezuschusst werden. Außerdem erklären wir dir kurz die Abrechnung und am Ende gibt es noch einen wichtigen Tipp.

Gesetzliche Grundlage

In Deutschland gibt es für Präventionskurse ein Gesetz, das im Paragraph 20 des Sozialgesetzbuches (SGB) verankert ist. Yoga gilt dort als Entspannungskurs und wird daher gefördert. Allerdings werden nicht alle Online-Kurse unterstützt. Es ist eine Zertifizierung erforderlich, für die es eine eigene zentrale Prüfstelle für Prävention gibt – die ZPP.

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Diese prüft die Online-Kurse nach einheitlichen Kriterien, was für Kursanbieter sehr aufwendig ist. Es wird großen Wert auf die Ausbildung der Yogalehrer gelegt, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Zum Beispiel müssen diese eine 500 Stunden Yogalehrer-Ausbildung, Unterrichtserfahrung und einen entsprechenden Grundberuf vorweisen.

Die zentrale Prüfstelle überprüft den gesamten Kursinhalt gründlich. Wenn der Kurs genehmigt wird, erhält man als Kursanbieter eine Identifikationsnummer für den Online-Kurs. Damit ist der Kurs von allen Krankenkassen zentral geprüft.

Online Yoga Kurs Bezuschussung durch Krankenkassen

Um einen Kurs von der Krankenkasse bezuschusst zu bekommen, muss du darauf achten, dass für den Kurs ein Zertifikat vorliegt. Anhand dieses Zertifikats erfolgt die Abrechnung. Im diesem Video siehst du ein Beispiel bei uns auf der Seite. Dort buchst du den zertifizierten Online Yoga Kurs und bezahlst ihn zunächst selbst.

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Insgesamt werden dir dann 10 Videos freigeschaltet, wobei jede Woche nur ein Video verfügbar ist. Am Ende des Kurses kann man sich ein Formular für die Krankenkasse herunterladen, das vom Kursleiter unterschrieben und abgestempelt wird. Dieses Formular reichst du dann bei deiner Krankenkasse ein und erhältst später den Zuschuss auf dein Konto überwiesen. Die Höhe des Zuschusses variiert zwischen 80 und 100 Prozent, je nach Krankenkasse.

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